Familienwohngruppe im Landkreis Gifhorn
Was ist eine Familienwohngruppe?
Die Familienwohngruppe gehört zu den familienanalogen Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder, die vorübergehend nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. In dieser Gruppe leben die Gastkinder mit fachlich geschulten Erwachsenen unter einem Dach zusammen.
Für uns ist wichtig, dass die Kinder hier eine verlässliche Bezugsperson haben und in der Gruppe einen überschaubaren, familienähnlichen Rahmen finden, einen Ort, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.
In der familienähnlichen Wohngruppe werden die Kinder durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gezielt gefördert.
Die Familienwohngruppe im Landkreis Gifhorn
Es gibt im Landkreis Gifhorn eine Familienwohngruppe in ländlicher Umgebung. Diese bietet Platz für 5 Kinder.
- Die Gasteltern arbeiten mit der inneren Haltung, stets eine Rückkehr in das Ursprungselternhaus zu ermöglichen.
- Der Kontakt zwischen Eltern und Kindern wird intensiv gepflegt und begleitet.
Begleitende Hilfen (Therapie, Freizeit etc.)
- Systemische Familienberatung
- Video-Interaktions-Begleitung®
- Hilfen im Krisenfall
- Reittherapie möglich
Schulische und berufliche Bildung
- Kindergärten und Schulen sind vor Ort.
- Mit den älteren Kindern und Jugendlichen werden schulische und berufliche Perspektiven entwickelt.
Rechtliche Situation allgemein
Eine Kinder-/Familienwohngruppe ist eine stationäre Maßnahme nach §34 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Über die Belegung eines Betreuungsplatzes entscheidet das zuständige Jugendamt in Rücksprache mit der Regionalleitung.
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