Familienanaloges Wohnen

Familienähnliche (familienanaloge) Betreuungsformen werden dann gewählt, wenn Kinder oder Jugendliche außerhalb ihrer Ursprungsfamilie untergebracht werden müssen. Diese Wohngruppen oder Erziehungsstellen sichern ein familienähnliches Zusammenleben der jungen Menschen mit fachlich versierten Betreuerinnen und Betreuern. Hier leben auch die eigenen Kinder der Betreuenden.

In diesen „Familien auf Zeit“ erfahren die Kinder und Jugendlichen, dass es den betreuenden Erwachsenen wichtig ist, mit ihnen zusammenzuleben. Aus pädagogischer Sicht ergeben sich etliche Vorteile: Hier können soziale Kontakte und Bindungen behutsam wachsen. Geborgenheit und Verlässlichkeit schaffen Vertrauen als Basis, die auch dann noch hält, wenn es zu Konflikten kommt.

Aus der familienähnlichen Wohngruppe oder Erziehungsstelle wird der Kontakt zur Ursprungsfamilie gehalten und begleitet. Unsere pädagogischen Fachkräfte arbeiten mit der inneren Haltung, den Kindern und Jugendlichen stets eine Rückkehr in das Ursprungselternhaus zu ermöglichen.

Rechtliche Situation

Unsere Angebote zum familienähnlichen Wohnen erfüllen alle die gesetzlichen Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Die Belegung der Betreuungsplätze in Wohngruppen und Erziehungsstellen durch die zuständigen Jugendämter erfolgt ebenfalls auf dieser Basis.

  • § 33 Vollzeitpflege und § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform.
  • Eine Erziehungsstelle ist eine stationäre Maßnahme nach §§ 34 und 35a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Für unsere Wohngruppen gelten § 19 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII.
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