Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und beraten Sie gern!


Selbstverständlich - wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen.
Die Zuwendungsbestätigung wird oft auch als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung bezeichnet. Damit können Sie bei der Steuererklärung den gespendeten Betrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen und müssen so weniger Steuern zahlen.
Für Spenden bis 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung eigentlich nicht zwingend erforderlich, dem Finanzamt genügt der Überweisungsbeleg. Sie erhalten von uns aber sehr gern eine Bestätigung für jeden Betrag.
Egal, ob Sie Ihre Zuwendungsbestätigung verlegt oder nicht erhalten haben: Es genügt ein Anruf bei uns oder eine Mail an spenden@dachstiftung-diakonie.de mit Ihrem Namen und, wenn möglich, Datum und Höhe der Spende, dann stellen wir gern eine Zweitschrift aus.
Sehr gern. Sprechen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort an. Ihre Spende wird mit Ihrem Namen auf einem Beleg festgehalten, ebenso der gewünschte Verwendungszweck. Wenn Sie eine Spendenquittung bekommen möchten, geben Sie bitte auch Ihre vollständige Anschrift an.
In vielen unserer Einrichtungen sind auch Sachspenden sehr willkommen. Wenn es möglich ist, sprechen Sie das gern mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ab. Oder wenden Sie sich an uns.
Wenn Sie eine Spendenquittung erhalten möchten, müssen wir Sachspenden genau wie Geldspenden mit ihrem Wert aufnehmen und benötigen Ihre vollständige Anschrift. Am einfachsten geht das mit einem Formular, das wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Sachspenden werden grundsätzlich mit dem sogenannten gemeinen Wert – also dem Marktwert – bewertet. Das ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den ein Käufer bzw. eine Käuferin für den Gegenstand bezahlen würde.
Bei einem neuen Gegenstand ist das meistens einfach. Der Wert steht auf der Rechnung. Kommt der Gegenstand aus Ihren Beständen, brauchen wir von Ihnen eine so genannte Pro-Forma-Rechnung.
Bei einem gebrauchten Gegenstand muss der Marktwert geschätzt werden. Zum Beispiel Kleinanzeigen in der Zeitung oder im Internet anschauen und die Verkaufspreise gleicher Gegenstände vergleichen. Den früheren Kaufpreis, die Qualität, den Zustand und das Alter des Gegenstandes berücksichtigen.
Das ist sehr gern möglich. Ob Honorarzahlung, Fahrtkosten oder Dienstleistung - wer eine Geldforderung an die Dachstiftung Diakonie oder eine ihrer Gesellschaften hat, kann den Betrag oder einen Teilbetrag davon spenden.
Damit eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann, muss der Forderungsbeleg (z.B. die Rechnung oder Fahrtkostenaufstellung) mit einer kurzen Verzichtserklärung versehen werden. Beispiel: "Ich verzichte auf die Zahlung meiner Forderung. Bitte stellen Sie mir eine Zuwendungsbestätigung aus."
Um die Spendenquittung für Sie ausstellen zu können, brauchen wir außerdem Ihre vollständige Anschrift.
Schreiben Sie uns einfach unter spenden@dachstiftung-diakonie.de oder rufen Sie uns an, wenn Sie darauf verzichten möchten, Briefe per Post von uns zu erhalten.
Wir senden Ihnen dann gern zukünftig Nachrichten und Informationen per E-Mail. Natürlich können Sie uns auch Bescheid sagen, wenn Sie von uns überhaupt nicht angeschrieben werden möchten.
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