Auszug aus der Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe
Der Niedersächsische Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie – für alle Ausbildungsbeginne - ab dem 01.08.2019 einzuführen.
Die Umsetzung wird in diesem Jahr durch eine Richtlinie erfolgen, die ab dem nächsten Jahr durch ein Gesetz abgelöst wird.
Die Förderrichtlinie, die als Übergangslösung dient, wurde nach der Verbandsanhörung noch einmal überarbeite und wurde am 3. Juli 2019 verbindlich veröffentlicht. Die Fördermittel für die ab 1. August beginnenden Ausbildungen werden direkt an die Schulen ausgezahlt, die diese beantragen müssen und im Gegenzug von ihren Schülerinnen und Schülern kein Schulgeld mehr verlangen.