Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.08.2019:
Angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie angehende Erzieherinnen und Erzieher müssen ab dem 1. August 2019 in Niedersachsen kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land Niedersachsen stellt im Jahr 2019 zwei Millionen Euro Fördergelder bereit, um die Schulgeldfreiheit für rund 2.000 Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent und der Fachschule Sozialpädagogik zu gewährleisten. Gefördert werden die den Trägerinnen und Trägern von Schulen in freier Trägerschaft entstandenen Ausgaben für die Durchführung der sozialpädagogischen Bildungsgänge.
„Mit der Schulgeldfreiheit setzen wir einen wichtigen Baustein in unserem Niedersachsen-Plan für mehr Kita-Fachkräfte um: Wir räumen ein Ausbildungshindernis beiseite und steigern die Attraktivität sozialpädagogischer Bildungsgänge“, erklärt dazu die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Im Schuljahr 2020/2021 wird dann auch das zweite Ausbildungsjahr einbezogen. Hierfür stehen dann rund fünf Millionen Euro für die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit für zirka 4.000 Schülerinnen und Schüler bereit.“
Über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen“ können die Trägerinnen und Träger der Schulen in freier Trägerschaft in einem schlanken Verfahren die Zuwendungen beantragen.
Derzeit befinden sich mit über 15.300 Auszubildenden so viele junge Leute wie nie zuvor in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten und zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Da die frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung deutlich an Bedeutung gewonnen hat und weiterhin steigenden Zuspruch erfährt, ist der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften anhaltend hoch. Um diesem Bedarf nachzukommen, setzt die Landesregierung den „Niedersachsen-Plan – mehr Fachkräfte für die Kita!“ schrittweise um. Neben der nun beginnenden Schulgeldfreiheit umfasst dieser unter anderem das Ziel, jährlich mindestens 500 zusätzliche Ausbildungsplätze für sozialpädagogische Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen zu schaffen, vergütete Teilzeit-Varianten in den sozialpädagogischen Ausbildungsgängen, Erleichterungen beim Quereinstieg und den Modellversuch zur „Kita-Fachkraft“.
Hinweis:
Für Schüler*innen, die als Seiteneinsteiger*innen die Klasse II Sozialpädagogische Assistenz besuchen, übernimmt das Land Niedersachsen erst ab dem Schuljahr 2020/21 das Schulgeld.