Madita - Wohngemeinschaft für Mütter ab 16 und ihre Kinder

In der Wohngemeinschaft Madita leben bis zu vier Frauen ab 16 Jahren mit ihren Kindern zusammen, und zwar selbstständig und wirtschaftlich unabhängig voneinander. Als Ansprechpartnerinnen und zur Unterstützung stehen ihnen drei Sozialpädagoginnen und eine Kinderpflegerin zur Seite. Ergänzend dazu gibt es eine Rufbereitschaft und in Krisensituationen auch eine Nachtbereitschaft.

Schwanger zu sein, das bedeutet für jede Frau eine gravierende Veränderung ihres Lebens. Noch tiefer ist dies, wenn man sehr jung schwanger wird und dies nicht geplant war. Kommen dann noch Konflikte mit der Familie oder dem Vater des Kindes hinzu, sind die jungen Frauen häufig überfordert.

Um in dieser Situation nicht allein dazustehen, bieten wir Wohnraum, Beratung und Unterstützung an. Madita gibt den jungen Frauen die Gelegenheit, besser in ihre Rolle als Mutter hineinzuwachsen. Ziel ist es, dass die jungen Mütter nach ihrer Zeit bei Madita eine eigene Wohnung beziehen können.

So leben wir zusammen

In einer Doppelhaushälfte im Stadtteil Misburg stehen den Frauen und ihren Kindern Einzelzimmer, Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer, Küche, Bäder, Keller und Garten zur Verfügung. So gibt es die gemeinsame Zeit in der Wohngemeinschaft und gleichzeitig die Selbstständigkeit der vier Frauen.

So kommen Sie zu Madita - die rechtliche Situation

Sind Sie mindestens 16 Jahre alt und schon Mutter, dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt, wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Ihr Einzug bei Madita ist an eine Hilfemaßnahme nach § 19 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) gebunden und muss daher beim Jugendamt beantragt werden. Der Bedarf einer notwendigen Unterstützung wird vom Jugendamt festgestellt.

Zusammen mit dem Amt erfolgt die sogenannte Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII). Gemeinsam wird der Bedarf einer notwendigen Unterstützung im Rahmen einer Mutter-Kind-Maßnahme nach § 19 SGB VIII festgestellt.

Wie lange Sie und Ihr Kind bei Madita wohnen, das wird regelmäßig im Rahmen des Hilfeplanverfahrens neu besprochen. Die Hilfe kann gewährt werden, bis Ihr Kind sechs Jahre alt ist.

Kontakt

Tanja Günther
Regionalleitung Ambulante / Stationäre Mutter-Kind Angebote Hannover
Venito
Diakonische Gesellschaft
für Kinder, Jugendliche und Familien
Hannover
Kirchröderstr. 43 c
30625 Hannover
0511 5353-280
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