Flexible und ambulante Hilfen

Unsere Mobile Betreuung (MoB)

Die Mobile Betreuung (MoB) ist ein Angebot der stationären Einzelbetreuung und richtet sich an junge Menschen in der Regel ab einem Alter von 16 Jahren.

Die männlichen und weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind weitgehend in der Lage, eigenständig in einer Wohnung zu leben und sich selbst zu versorgen. Aufgrund von Beziehungsstörungen, Lern- oder Leistungsproblemen sowie Problemen im Sozialverhalten werden sie individuell durch unsere pädagogischen Fachkräfte betreut.

Durch die Begleitung der MoB sollen die Jungen und Mädchen eine Tagesstruktur entwickeln, um ihren Alltag besser zu organisieren. Die Betreuung soll sie emotional stabilisieren und ihre Selbstständigkeit fördern mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Freizeitangebote und gemeinsamen Aktivitäten schaffen für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den verschiedenen Wohnungen Möglichkeiten, sich besser kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.

Rechtliche Situation

Rechtsgrundlagen sind die §§ 19, 27, 34, 35a und 41 SGB VIII.

Flexible und ambulante Hilfen

Die Angebote der flexiblen, ambulanten Hilfen sind für Kinder, Jugendliche und Familien gedacht. Das Ziel ist, sie bei Konflikten und in Krisen zu begleiten, damit sich Kinder und Jugendliche (wieder) in ihrem Lebensumfeld zurechtfinden – gerade dann, wenn ein Elternteil oder beide ihre erzieherischen Aufgaben nicht wahrnehmen können oder damit überfordert sind.

Die flexiblen und ambulanten Hilfen sind örtliche Hilfeangebote. Sie beziehen, das soziale Umfeld und die sozialräumlichen Begebenheiten in die pädagogische Arbeit mit ein. Das bedeutet, die vorhandenen Beratungsstellen, psychosoziale Dienste, Schulen u.a. arbeiten zusammen. Die Kinder, Jugendlichen und Familien bleiben in dem örtlichen Umfeld, das ihnen weitgehend vertraut ist.

Ziele der flexiblen und ambulanten Hilfen sind:

  • den Verbleib von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie zu sichern
  • die Fähigkeiten weiter zu entwickeln und zu stärken, sich selbst zu helfen und Konflikte selbst lösen zu können.
  • die Alltags- und Handlungskompetenz zu stärken
  • Eltern, Alleinerziehende, Familien zu stärken und zu unterstützen ihre Erziehungsaufgaben selbstständig wahrzunehmen

Flexible und ambulante Hilfen für Familien und Alleinerziehende begleiten und betreuen, um situationsbezogene oder strukturelle Krisen zu bewältigen. Mit passenden Angeboten sollen die Erwachsenen ihre Fähigkeiten zur persönlichen und familiären Lebensführung (wieder)entdecken und gezielt fördern.

Rechtliche Situation

Um die Betreuung übernehmen zu können, müssen alle Beteiligten dazu bereit sein. Die Lebensweise der Klienten ist unbedingt zu respektieren und gemeinsam entwickeln wir mit dem Kostenträger, den Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten ein passendes und abgestimmtes Betreuungsangebot.

Ambulante Einzelbetreuung bzw. sozialpädagogische Familienhilfe als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden. Rechtsgrundlagen: SGB VIII §§ 29, 30, 31, 35, 35a und 41

 

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