Flexible und ambulante Hilfen

Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 30, 31, 35a und 41 SGB VIII im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden nach Antragstellung beim zuständigen Jugendamt. Hilfen zur Erziehung werden durchgeführt in:

Soltau - Wietzendorf - Munster - Schneverdingen - Neuenkirchen - Dorfmark

Ansprechpartnerin:

Julia Willing

Birkenstr. 3
29614 Soltau

Walsrode - Bomlitz - Rethem - Schwarmstedt -  Bad Fallingbostel - Hodenhagen

Ansprechpartnerin:

Karin Rabe

Großer Graben 5
29664 Walsrode

Die Angebote der Hilfen zur Erziehung sind als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht und werden Familien in Krisensituationen für einen begrenzten Zeitraum zur Seite gestellt. In Absprache mit den Hilfesuchenden, den umsetzenden Fachkräften sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts sind vorab Ziele festzulegen, die in regelmäßigen Kontakten erarbeitet werden. Dabei wird auf eine flexible, bedarfsorientierte, im Sozialraum eingebundene und vernetze Durchführung Wert gelegt.

Die Hilfen zur Erziehung werden von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen umgesetzt. In Ausnahmefällen werden Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt, die berufsbegleitend die Qualifikation zur Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen erwerben.

Zudem verfügen die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen über eine Zusatzqualifikation als systemische Berater/ Therapeuten, Resilienz- oder Traumapädagog*innen oder ähnliches.

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