Flexible und ambulante Hilfen

 

Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden.

Rechtsgrundlagen: §§ 30, 31, 35a, 41 SGB VIII.
Diese Hilfen können bei dem zuständigen Bezirksdienst des Landkreises beantragt werden.

Unterstützung und Hilfen zur Selbsthilfe

  • für Kinder und Jugendliche
  • für Familien
  • orientiert an den persönlichen Bedürfnissen
  • bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • als Unterstützung in der Erziehung
  • in  Konflikten und Krisen
  • bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen
  • hin zu mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung
  • zur sozialen Integration

Eingliederungshilfe

  • nach §35a SGB VIII
  • für seelisch behinderte Kinde rund Jugendliche
  • für Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind
  • zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Kontakt:

Sozialraumarbeit
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