Arbeitserprobung und Abklärung der beruflichen Eignung

Zielgruppe

Diese Maßnahmen richtet sich an junge Menschen mit psychischer Behinderung oder die von psychischer Behinderung bedroht sind und sich im Prozess der beruflichen Erst- bzw. Wiedereingliederung befinden.

Dauer

  • Arbeitserprobung max. 20 Arbeitstage
  • Abklärung der beruflichen Eignung max. 60 Arbeitstage

Ziel

… der Arbeitserprobung ist es, einen Berufswunsch auf Realisierbarkeit hin zu überprüfen und schließlich einen fundierten Vorschlag für eine konkrete Ausbildung oder berufliche Tätigkeit zu haben. Der Teilnehmer soll erfahren, ob die von ihm gewünschte berufliche Richtung tatsächlich seinen Vorstellungen entspricht und ob er für diesen beruflichen Weg geeignet ist.

…der Abklärung der beruflichen Eignung ist es, zu fundierten oder konkreten (begründeten) Vorschlägen für Ausbildungsberufe oder berufliche Tätigkeiten zu kommen. Der Teilnehmer soll in die Lage versetzt werden, sich für einen Beruf zu entscheiden.

Für die Maßnahmen stehen die o.g. Berufsfelder zur Verfügung

Je nach Voraussetzungen des Teilnehmers werden die angestrebten Berufsfelder unter berufsvorbereitenden oder ausbildungsrelevanten Bedingungen erprobt.

Rechtsgrundlage

Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit (§ 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III, § 68 BBiG) für junge Menschen mit psychischen Behinderungen

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