


Ab sofort nur noch Maskenpflicht für Besucher:innen unserer Pflegeeinrichtungen
Liebe Besucher:innen und Gäste, liebe Angehörige,
nun sind auch für Sachsen-Anhalt wesentliche und weitreichende Teile der geltenden Corona-Verordnung aufgehoben worden. Damit entfallen die Testpflicht für Besucher:innen und die Maskenpflicht für das Personal unserer Einrichtungen.
Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen bleibt allerdings bis zum
7. April 2023 bestehen.