Was uns wichtig ist
Schnellübersicht
Alle Kinder, Jugendlichen und Familien nehmen aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teil. Diese Idee treibt uns in unserem Handeln: ALLE Kinder sollen teilhaben können am gesellschaftlichen Leben, egal wo sie herkommen, wie sie aussehen und welche Assistenzen sie benötigen. Dafür wollen wir uns auf politischer Ebene einsetzen und auch vor Ort, ausgrenzende Lebenssituationen benennen und da assistieren, wo Hilfe notwendig ist um gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen.
Mit dieser Haltung formulieren wir eine starke Vision aus der sich eine klare Mission ergibt.
Kinder, Jugendliche, ihre Angehörigen und Familien helfend zu begleiten, in Krisen zur Seite zu stehen, ihren Weg in die persönliche Selbstständigkeit und das gesellschaftliche Leben zu ebnen, all das setzt Anteilnahme, Professionalität und eine innere Haltung voraus.
Unsere Vision
Unsere Mission
- Wir schaffen verlässliche Lebensräume und Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien.
- Wir geben ihnen eine Stimme, indem wir gesellschaftlich und fachlich Einfluss nehmen.
- Wir handeln sozialräumlich und kooperieren mit den Akteuren im Gemeinwesen.
Wie weit soll, kann und darf Mitbestimmung in der Jugendhilfe gehen?
Wenngleich Partizipation stark mit Grundhaltungen zu tun hat, so ergeben sich bei der Umsetzung immer wieder Fragen, die gemeinsam geklärt werden müssen.
- Mitentscheidung über Freizeitgestaltung – ja, auf jeden Fall?
- Mitentscheiden, wenn ein neues Mädchen oder ein neuer Junge in die Gruppe aufgenommen wird – vielleicht?
- Mitentscheiden über neues Personal – auf keinen Fall?
Gerade dann, wenn – aus welchen Gründen auch immer – ein Mitentscheiden eingeschränkt wird, ist Transparenz gegenüber allen Beteiligten notwendig. Andernfalls gerät Partizipation in Verdacht, willkürlich ausgelegt und umgesetzt zu werden.
Partizipation
Partizipation ist ein Sammelbegriff für Beteiligung, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung. Unsere Kinder- und Jugendhilfe mit partizipativem Ansatz schafft die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen und auch für die Eltern, ihren Lebensalltag mitzugestalten und ermutigt sie zur Teilhabe. Dahinter steht unsere Überzeugung, dass Kinder- und Jugendliche kompetente soziale Akteure sind, die (phasenweise) neben gesellschaftlichen Schutzräumen vor allem selbst- und mitgestaltbare Handlungsräume benötigen.
Dieser Ansatz entspricht unserer Überzeugung. Als Trägerin von stationären Einrichtungen (Wohngruppen) sind wir nach § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung) dazu auch verpflichtet „… geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten …“ sicherzustellen.
Was heißt das konkret? Dazu haben wir für die Kinder- und Jugendhilfe eine eigene Verfassung erarbeitet. Darin heißt es u.a. zum Thema Mitbestimmung:
Wir haben das Recht auf Mitbestimmung
Das Recht auf Mitbestimmung meint u.a. die freie Meinungsäußerung. Wir alle werden in Entscheidungen mit einbezogen, wirken an Absprachen und Vereinbarungen mit, entwickeln diese und schaffen sie ggf. auch wieder ab.
Damit sich diese Verfassung durchsetzt und in allen Einrichtungen etabliert, wollen wir gemeinsame, fest verankerte Treffen garantieren:
- im Gruppengespräch (wöchentlich mit Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen)
- m Heimrat, der pro Region gebildet wird (monatlich mit Gruppensprechern, Mitarbeitenden und Regionalleitung)
- im Dachstiftungsrat (jährlich mit regionalen Heimratssprecher:innen, Regionalleitungen und der Geschäftsführung) und
- durch Präsenz der Jugendlichenvertreter:innen in den Leitungsgremien