Es gibt viele Wege, uns zu unterstützen – ganz so, wie es für Sie am besten passt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu unseren Spendenkonten und Überweisungen. Auch bei besonderen Anlässen, wie einem Jubiläum oder einem Abschied, können Sie zu Spenden aufrufen und Ihre Gemeinschaft nutzen, um uns zu helfen. Wenn Sie sich für eine Testamentsspende oder eine Stiftung interessieren, geben wir Ihnen weiter unten gerne weitere Informationen. Wir freuen uns, wenn Sie den für Sie passenden Weg finden.
Mit unseren QR-Codes ist Spenden oder Überweisen ganz unkompliziert: Einfach den angezeigten QR-Code mit der Banking-App scannen, und schon werden alle wichtigen Zahlungsdetails automatisch übernommen.
Sie tragen noch den gewünschten Spendenbetrag ein – fertig! In wenigen Sekunden ist alles vorbereitet, ganz ohne lästiges Abtippen von IBAN, Verwendungszweck & Co.
So schnell und sicher können Sie uns unterstützen.
Spendenkonto der Dachstiftung Diakonie
Empfänger: Dachstiftung Diakonie (DD)
IBAN: DE37 2695 1311 0161 3951 99
BIC: NOLADE 21 GFW
Bank: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Empfänger: Stephansstift
IBAN: DE94 5206 0410 0700 6006 01
BIC: GENODEF1EK1
Bank: Evangelische Bank eG
Empfänger: Stiftung Diakonie Kästorf (SDK)
IBAN: DE18 2695 1311 0011 0332 22
BIC: NOLADE 21 GFW
Bank: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Empfänger: Stiftung Wohnen und Beraten
IBAN: DE88 2695 1311 0161 1761 28
BIC: NOLADE 21 GFW
Bank: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Für welches unserer vier Spendenkonten Sie sich entscheiden, macht keinen Unterschied. Wenn Sie im Verwendungszweck den Namen der Einrichtung oder ein bestimmtes Projekt angeben, kommt Ihre Spende genau dort an, wo Sie es sich wünschen.
Sie bitten bei einem besonderen persönlichen Anlass statt um Geschenke und Blumen um Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung. Diese Art der Spende wird als Anlassspende bezeichnet.
Möglichkeit eins für Ihre Anlassspende:
Auf der Einladung zur Feier oder in der Traueranzeige geben Sie direkt das Spendenkonto und ein festgelegtes Stichwort an, damit die Gäste selbst spenden können.
Es ist sinnvoll, uns darüber zu informieren, dass Sie zu Spenden aufrufen möchten, mit Ihrer Adresse, dem Datum der Feier und dem gewählten Stichwort, das die Gäste bei der Überweisung angeben sollen.
Einige Wochen nach der Feier erhalten Sie als Gastgeber dann eine Liste mit den Namen der Spender und dem eingegangenen Gesamtbetrag. Die Gäste, deren Adressen uns bekannt sind, bekommen von uns ein Dankschreiben und die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Möglichkeit zwei für Ihre Anlassspende:
Sie als Gastgeber sammeln das Geld, zum Beispiel bei der Feier vor Ort in einer Spendenbox.
Geht das auf der Feier gesammelte Geld anschließend per Überweisung an uns, bekommen Sie als Spendeninitiator über den gespendeten Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Alternativ können stattdessen auch die Gäste einzelne Bestätigungen erhalten. Dazu brauchen wir von Ihnen eine Liste mit Namen und Adressen – die natürlich das Einverständnis Ihrer Gäste voraussetzt, dass ihre persönlichen Daten zu diesem Zweck von Ihnen an uns weitergegeben werden dürfen.
Manchmal gibt es einen sehr traurigen Grund, aus dem Gutes getan werden soll.
Immer häufiger wünschen sich Familienangehörige oder Freunde, dass anlässlich des Todes eines geliebten Menschen für einen guten Zweck gespendet wird, statt Kränze oder Blumen zu kaufen. Manchmal hat das auch die verstorbene Person selbst schon vor dem Tod gewünscht.
Wir sind sehr dankbar, wenn die Wahl für Ihre Kondolenzspenden auf ein Projekt, eine Einrichtung oder ein Vorhaben bei uns fällt.
Gut, wenn Sie in diesem Fall Kontakt zu uns aufnehmen und den genauen Verwendungszweck mit uns besprechen.
Den Verwendungszweck, den Sie mit uns besprochen haben, können Sie dann in der Traueranzeige oder auf der Trauerkarte mit angeben, mit der Nummer des Spendenkontos - und dem Hinweis, den Namen der oder des Verstorbenen bei einer Überweisung im Verwendungszweck der Überweisung mit anzugeben.
Wenn Sie es wünschen, stelle wir Ihnen nach zwei oder drei Wochen eine Liste der Spenderinnen und Spender zur Verfügung, auch falls Sie sich bedanken möchten. Und selbstverständlich erfahren Sie die Summe der eingegangenen Spenden.
Natürlich stellen wir für die Spenderinnen und Spender gern Spendenbescheinigungen aus. Wenn das gewünscht ist, benötigen wir jeweils die vollständige Anschrift. Sie kann auch direkt bei der Überweisung im Verwendungszweck mit angegeben werden.
Was soll bleiben, wenn Sie gehen?
Gehören Sie zu den Menschen, die diese Frage bewegt?
Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die über ihr Leben hinaus Gutes tun wollen und in ihrem Testament eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.
Das eigene Testament zu gestalten, ist eine überaus persönliche Angelegenheit. Dazu gehört auch die sehr wichtige Entscheidung, wer das Erbe antreten oder ein Vermächtnis erhalten soll.
Manche Menschen haben keine Kinder oder andere Angehörige, möchten aber etwas an die Gesellschaft zurückgeben. Andere möchten nicht nur Angehörige oder Freunde bedenken, sondern darüber hinaus Menschen helfen, die Unterstützung brauchen.
Wer ein Testament hinterlässt und damit sein Erbe bereits zu Lebzeiten regelt, kann seine Vorstellung davon, was mit dem eigenen Vermögen und Besitz geschehen soll, in die Realität umsetzen. Wichtig zu wissen: Da Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommen sie fast komplett dem jeweiligen gemeinnützigen Zweck zugute, nur ein geringer Teil wird für die Verwaltung in der Organisation benötigt.
Für die so genannte Testamentsspende gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Mit der Erbschaft tritt die gemeinnützige Organisation die gesamte Rechtsnachfolge an. Ein Vermächtnis ist demgegenüber entsprechend ein festgelegter Teil des Nachlasses, zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ähnliches.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen sehr gern für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung, das Sie selbstverständlich zu nichts verpflichtet.
Wir kooperieren mit der Plattform "Erblotse", die es Ihnen ermöglicht, Ihr Testament oder Ihren Nachlass komfortabel, sicher und kostenlos online zu erstellen. Mithilfe einer intuitiven Schritt-für-Schritt-Anleitung, lotst Sie der Erblotse durch den Prozess, Ihren Nachlassplanung. Sie brauchen dafür keine juristischen Vorkenntnisse. Mit dem Erblotsen stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtssicher formuliert ist und Ihr Vermächtnis exakt nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Die Plattform wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren entwickelt. Somit können Sie sich auf höchste fachliche Qualität und Rechtssicherheit verlassen.
Der Form halber dieser Hinweis: Auf die Inhalte der Webseite von Erblotse haben wir keinen Einfluss.
Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck verwendet. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht.
Sie möchten selbst eine Stiftung gründen? Für ein Thema das Ihnen am Herzen liegt und das Sie langfristig unterstützen wollen? Eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer unserer Stiftungen gibt Ihnen diese Möglichkeit. Eine individuelle Namensgebung und Zweckbestimmung ist möglich.
Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu groß ist.
Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt eine Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen, die für die Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet werden. Die Zustiftung an eine Stiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen erfolgen, so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften.
Eine Zustiftung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, je nach Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen. Wenn Sie eine Organisation sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie dies jederzeit unkompliziert bereits zu Lebzeiten tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile davon in eine Stiftung fließen sollen, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.
Als Stifterin oder Stifter, Zustifterin oder Zustifter ergeben sich für Sie steuerliche Vorteile, denn das langfristige gesellschaftliche Engagement wird vom Gesetzgeber besonders geschätzt und deshalb steuerlich gefördert. Innerhalb von zehn Jahren können zum Beispiel bis zu zwei Millionen Euro steuerwirksam zugestiftet werden. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen sehr gern für ein Gespräch zur Verfügung.


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