Datenbank Interne Mitarbeiterfortbildung
Beherbergungssteuer
Wir sind gemäß Beherbergungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung vom 01.01.2024 aufgefordert die Beherbergungsteuerals Aufwandsteuer abzuführen und müssen diese unseren Übernachtungsgästen in Rechnung stellen.