Aufnahmevoraussetzungen

Es können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 9 aufgenommen werden, die nach den Richtlinien der Grundschule und Hauptschule unterrichtet werden. Für die Aufnahme ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.
Erworben werden kann der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule Lernen.

Schwerpunkt unserer Pädagogischen Arbeit ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung.

Aufgenommen werden ebenfalls Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen und Geistige Entwicklung festgestellt wurde.

Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung ist über die Landesschulbehörde per sonderpädagogischem Gutachten festzustellen, welches die Schule einleitet, aber auch von den Eltern angeregt werden kann. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten entsprechend ihren Bedürfnissen individuelle Förderung.

Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, verstehen wir uns als Schule, die versucht, die Schülerinnen und Schüler soweit zu fördern, dass dieser Förderbedarf nicht mehr notwendig ist.

Jede Spende hilft! Spenden