Maskenpflicht in Hannover

Seit Mittwoch, 21. Oktober 2020, gilt für das Gebiet der Region Hannover die zweite Allgemeinverfügung zu § 28 des Infektionsschutzgesetzes.

Auf Grund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35, das sind 35 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, sind für die Region Hannover verschärfte Corona-Regeln beschlossen worden.
Dies betrifft die nachfolgend genannten Städte und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

• Ab Mittwoch, den 21.10.2020 bis auf Widerruf hat jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 3 Niedersächsische Corona-Verordnung zu tragen.

• Wer bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in geschlossenen Räumen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu einer anderen Person nicht oder nicht durchgehend einhalten kann, ist zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 3 Abs. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung verpflichtet. Diese Pflicht gilt für Verkehrswege, Flure, Treppen und Treppenhäuser, Wartebereiche, Gemeinschafts-und Sozialräume, Toiletten und vergleichbaren Räumlichkeiten. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Behinderung erforderlich ist.

• Ohne Mund-Nasen-Bedeckung dürfen Einrichtungen des Personenverkehrs wie z. B. Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Fähranleger, Verkehrsmittel des Personenverkehrs wie z.B. Züge, Straßen- und U-Bahnen sowie Busse nicht mehr betreten oder benutzt werden.

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