Hygienevorschriften ab 12.04.2022
Zutrittszeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Ab Mai ist der Zutritt für Besucher*innen mittwochs bis 17:00 Uhr möglich. Das Besuchsende ist 18:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist das Haus für Besucher*innen geschlossen.
Alle Bewohner*innen können pro Tag von zwei Personen (auch zeitgleich) besucht werden.
Ab 15.04.2022 gilt: Kinder von 0-3 Jahren dürfen die Einrichtung ungetestet betreten, Kinder von 3-6 Jahren benötigen einen durch die Eltern vor der Tür durchgeführten Selbsttest oder einen Test aus dem Testzentrum und müssen während des Besuches einen Mundschutz tragen. Kinder von 0-6 Jahren zählen nicht als Besucher*innen.
Für alle Besucher*innen ab sechs Jahren gilt:
• Unabhängig vom Impfstatus muss ein negatives Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) vorliegen oder ein PoC-Antigen-Schnelltest in der Einrichtung durchgeführt werden. Testungen vor Ort sind (außer dienstags und donnerstags) von 10:00-16:00 Uhr möglich. Es werden keine Testzertifikate ausgestellt, da wir kein anerkanntes Testzentrum sind.
• Der Zutritt ist nur nach gründlicher Händedesinfektion sowie mit FFP2-Maske gestattet. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
• Alle Besucher*innen füllen zu Beginn des Besuchs das Besuchermeldeformular aus und führen dieses für den gesamten Aufenthalt mit sich. Zum Ende des Besuchs wird dieses in die dafür vorgesehene Tonne eingeworfen. Das Formular wird für drei Wochen verschlossen archiviert und anschließend vernichtet.
• Während der gesamten Besuchszeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.
• Das Essen und Trinken ist während der Besuchszeit untersagt.
• Der Aufenthalt ist nur im Bewohnerzimmer und im Außenbereich gestattet. Der Gang zum Zimmer hat auf direktem Weg zu erfolgen. Die Sitzmöglichkeiten in der Einrichtung sind den Bewohner*innen vorbehalten. Der Kontakt zu anderen Bewohner*innen ist zu unterlassen. Die Teilnahme an Gruppenangeboten oder Feierlichkeiten ist für Besucher*innen derzeit leider nicht möglich.
• Die Toilette im Bewohnerzimmer darf von Besucher*innen nicht benutzt werden. Eine Besuchertoilette befindet sich im Ostflügel des Erdgeschosses.
• Besucher*innen, die an schnupfenähnlichen Symptomen oder Fieber erkrankt sind, ist der Zutritt grundsätzlich untersagt.
• Bei Missachtung der Hygieneregeln behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen.
Aufgrund der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG dürfen in der Einrichtung nur Personen tätig werden, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus oder einen Genesenennachweis über eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus oder eine medizinische Kontraindikation gegenüber einer SARS-CoV-2-Impfung mittels ärztlichen Attests erbracht haben. Dies gilt nicht nur für das Stammpersonal, sondern auch für alle externen Dienstleiter.
Für die Bewohner*innen gilt:
• Sorgfältige Händehygiene, insbesondere Händedesinfektion vor Verlassen und Betreten der Einrichtung.
• Wir empfehlen allen Bewohner*innen das Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des Zimmers oder der Einrichtung sowie während eines Besuchs. Bewohner*innen mit unvollständigem Impfnachweis sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.