Transparent und leistungsbezogen

 

Die Heimentgelte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Heimkosten (Unterkunft und Verpflegung)
  • Investitionskosten
  • Pflegekosten

Die Kosten für Wohnung, Versorgung und Verpflegung ergeben die Heimkosten. Diese Kosten werden vom Bewohner selbst getragen, soweit sein Einkommen oder Vermögen das zulässt. Ist dies nicht der Fall, kann der Sozialhilfeträger um Unterstützung gebeten werden.

Die Investitionskosten setzen sich aus den Kosten des Gebäudes, der darin befindlichen Einrichtung und seiner Instandhaltung zusammen.

Die Pflegekosten decken die Kosten der Pflege und richten sich nach der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen (MD). Diese Kosten werden von der Pflegekasse des Bewohners bezuschusst bzw. übernommen.

Die Entgelte werden nach Tagessätzen berechnet, wobei sich der jeweilige Tagessatz aus den verschiedenen Kostenarten zusammensetzt.

Nach oben

Kosten und Zuschüsse

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Unterkunft18,63 €18,63 €18,63 €18,63 €18,63 €
Verpflegung6,30 €6,30 €6,30 €6,30 €6,30 €
Investitionskosten14,93 €14,93 €14,93 €14,93 €14,93 €
Pflegebedingte Kosten51,92 €66,56 €82,74 €99,60 €107,16 €
Täglicher Heimkostensatz91,78 €106,42 €122,60 €139,46 €147,02 €
Monatlicher Heimkostensatz2.791,95 €3.237,30 €3.729,49 €4.242,37 € 4.472,35 €
Zuschuss Pflegekasse125,00 €770,00 €1.262,00 €1.775,00 €2.005,00 €
Monatlicher Eigenanteil2.666,95 €2.467,30 €2.467,49 €2.467,37 €2.467,35 €

Nach oben

Stand 01.06.2023

Gemäß Vertrag mit den Kostenträgern/Pflegekassen berechnen wir den vollen Monat mit 30,42 Tagen.

Über genaue Details informieren Sie unsere Mitarbeiter in der Verwaltung gern und geben Ihnen Hinweise zur Antragstellung bei den Kostenträgern.

 

Seit 01.06.2023:
Tagessatz zusätzliche Betreuung: 6,31 €

Weiterführende Informationen und Kontakt

Nach oben

Jede Spende hilft! Spenden