Bereits im Juni hatten sich die Tarifparteien auf Einkommensverbesserungen um insgesamt 3,2 Prozent und die Zahlung einer zusätzlichen Corona-Prämie für die mehr als 38.500 Beschäftigten in rund 220 niedersächsischen diakonischen Einrichtungen verständigt. Schon damals wurde auch eine Aufwertung der Nachtarbeit beschlossen. Teil der Vereinbarung waren darüber hinaus weitere Verhandlungen zur Entlastung besonders geforderter Mitarbeiter*innen. Mit der jüngsten Einigung haben die Verhandlungen ihren Abschluss gefunden. Die beschlossenen Änderungen sollen ab 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Dazu erklärt DDN-Verhandlungsführer Dr. Jens Rannenberg: „Sei es bei den Bereitschaftsdiensten für Ärzt*innen oder bei Tätigkeiten in einer Wohngruppe der Jugendhilfe – wer sich darauf einlässt, nimmt in Kauf, zu jeder Tages- und Nachtzeit eingesetzt zu werden. Wir wollen hier gemeinsam eine bessere Bezahlung und eine deutliche Entlastung unserer Kolleg*innen.“
Beschlossen wurde eine höhere Flexibilität bei der Eingruppierung von Mitarbeitenden. So werden beispielsweise ab 1. Juli 2022 Erzieher*innen bessergestellt, die in Einrichtungen der Jugendhilfe Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten betreuen. Für sie wurde eine eigene Entgeltgruppe 8a mit einem spürbar höheren Tabellenentgelt gegenüber der bisherigen Eingruppierung geschaffen.
„Nach schwierigen Verhandlungen wurde ein gutes Ergebnis erzielt, das allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Vorstände der Tarifvertragsparteien steht. Die Einigung ist trotz der schwierigen Wirtschaftsbedingungen der Pandemie unter dem Blickwinkel des zunehmenden Fachkräftemangels und der Belastungen der sozialen Arbeit insgesamt verantwortbar. Mein Dank gilt allen Mitgliedern unserer Verhandlungsgruppe“, so der DDN-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Daub.
Die am 1. Juli 2022 in Kraft tretenden Regelungen im Überblick:
- Erzieher*innen in Einrichtungen der Jugendhilfe, die mit Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten arbeiten, werden in eine eigens neu geschaffene Entgeltgruppe mit einem gegenüber der bisherigen Eingruppierung spürbar höheren Tabellenentgelt eingruppiert.
- Helfer*innen ohne berufsspezifische Ausbildung in der Eingliederungshilfe erhalten nach Berufserfahrungserwerb durch mindestens zweijährige Tätigkeit beim Arbeitgeber eine dynamische Zulage in Höhe von 210 Euro.
- Pflegefachkräfte mit abgeschlossener, entsprechender Weiterbildung in der Anästhesie und Intensivpflege erhalten zusätzlich zum Tabellenentgelt eine Zulage in Höhe vom 150 Euro.
- Die Bezahlung für Bereitschaftsdienste in allen Hilfebereichen wird spürbar angehoben.
- Bereits ab dem 1. April 2022 wird die Höchstzahl der durchschnittlich monatlich zu leistenden Bereitschaftsdienste für Ärzt*innen abgesenkt.