Maskenfall für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen

Mit Wirkung vom 1. März 2023 sind wesentliche Teile der Corona-Verordnungen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen aufgehoben worden.

Endlich sehen Bewohner:innen von Pflegeheimen wieder das ganze Gesicht ihrer Pflegekräfte. Mit Wirkung vom 1. März sind somit wesentliche Teile der Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen aufgehoben worden und damit auch die Maskenpflicht für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen, sowie in Tagespflegen und ambulanten Diensten.

Dies ist für die Beschäftigten eine große Erleichterung, zumal sie teilweise körperlich anstrengende Arbeit leisten. So entfallen die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen. Dazu gehört beispielsweise auch die Testpflicht für Besucher:innen der Heime.

Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen bleibt allerdings noch bis zum 7. April 2023 bestehen.


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