Unsere Erziehungsstellen in Hannover
Was ist eine Erziehungsstelle?
Erziehungsstellen gehören zu den familienähnlichen (familienanalogen) Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. In der Erziehungsstelle leben ein bis zwei Gastkinder mit einem fachlich geschulten Erwachsenen und deren Angehörigen zusammen.
Die Kinder und Jugendlichen bekommen dadurch eine verlässliche Bezugsperson. Die Erziehungsstelle bildet einen überschaubaren, fachlich und finanziell abgesicherten familienähnlichen Rahmen, einen Ort, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.
Im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen erleben die Kinder und Jugendlichen unterschiedliche Alltagssituationen und besondere Ereignisse. Sie lernen in Gemeinschaften besser zurechtzukommen. Alltagswissen wird ihnen durch den betreuenden Erwachsenen genauso vermittelt wie praktische Fähigkeiten. Bewegung in der Natur, Konzentrationsspiele, kreative Angebote und vieles mehr stehen den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Und selbstverständlich wird auch auf die schulische Entwicklung geachtet.
Die Erziehungsstellen in Hannover
In der Stadt und Region Hannover gibt es mehrere Erziehungsstellen als stationäre Betreuung für Kinder und Jugendliche. Eine Aufnahme kann ab dem Säuglingsalter bis zum etwa zum 14. Lebensjahr erfolgen. Die Betreuung ist bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus möglich. Die Gasteltern arbeiten mit der inneren Haltung, stets eine Rückkehr in das Herkunftselternhaus zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, können die Kinder in der Erziehungsstelle bleiben, bis sie selbstständig sind. Für alle gelten grundsätzliche Ziele, eine ähnliche Arbeitsweise und ein Selbstverständnis orientiert am christlichen Glauben
Rechtliche Situation allgemein
Eine Erziehungsstelle ist eine stationäre Maßnahme nach §§ 34 und 35a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Über die Belegung des Betreuungsplatzes in einer Erziehungsstelle entscheidet das zuständige Jugendamt.
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