Fachhochschulreife - Fragen und Antworten

Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit Schwerpunkt Sozialpädagogik

Klasse 11

Benötige ich als Voraussetzung für die Bewerbung einen erweiterten Realschulabschluss (Sekundarabschluss I)?

  • Nein, es reicht der Sekundarabschluss I, die Aufnahme ist auch mit dem Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase eines Gymnasiums möglich.

Wie bewerbe ich mich und was muss ich genau tun?

  • Auskunft zu den Unterlagen die wir benötigen, finden Sie auf unserer Homepage unter „Bewerben“ – „Bewerbungsbogen“. Zuerst muss der Bewerberbogen von der Internetseite ausgedruckt werden. Auf Seite 3 stehen für jeden Ausbildungsgang die erforderlichen Unterlagen für die Bewerbung. Wenn noch kein Realschulabschlusszeugnis vorliegt, schicken Sie einfach das Halbjahreszeugnis oder – wenn das auch noch nicht vorliegt – das letzte Zeugnis (braucht nicht beglaubigt sein) mit.

Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?

  • Nach Eingang der Bewerbung (bitte ohne Mappe) wird zu dem nächst anstehendem Aufnahmeverfahren eingeladen. Hier lernen wir uns etwas kennen und es können weitere Fragen geklärt werden. Nach Auswertung der Bewerbungen geben wir nach ca. zwei bis drei Wochen schriftlichen Bescheid über, Zu- Absage oder einen Wartelistenplatz.

Wie geht es weiter, wenn ich einen Wartelistenplatz erhalte?

  • Im Laufe des Bewerberverfahrens (Dezember bis Mai) kann es sein, dass wir kurzfristig von der Warteliste abrufen. Leider können wir nicht voraus sehen, wann das passieren wird. Wir melden uns auf jeden Fall unaufgefordert, wenn das der Fall sein sollte.

Benötige ich für meine Bewerbung schon einen Praktikumsplatz?

  • Nein, das ist nicht nötig. Nach Zusage eines Schulplatzes reicht es aus, wenn Sie sich einen Platz suchen.

Muss ich den Praktikumsplatz selber suchen?

  • Ja. Wenn es Schwierigkeiten gibt, einen zu finden, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen dann gerne weiter.

Wo genau darf das Praktikum abgeleistet werden?

  • Das Praktikum kann in sozialpädagogisch arbeitenden Einrichtungen abgeleistet werden (960 Std.). Das sind zum Beispiel Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendzentren, Spielparks und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung. Auf jeden Fall sollte ein:e Erzieher:in oder Sozialpädagog:in vor Ort anleiten.

Wie oft habe ich pro Woche Schule?

  • Zu Schulbeginn (nach den Sommerferien) starten wir mit zwei Wochen Blockunterricht. Danach beginnt die Praxisphase und es findet an zwei Tagen pro Woche Unterricht statt. 

Wie lange muss ich täglich in der Praxisstelle arbeiten?

  • Wünschenswert ist eine tägliche Arbeitszeit im Tagesdienst von 7–8 Zeitstunden, zuzüglich Pausen (kein Nachtdienst). Wichtig ist, dass ihr auf die erforderlichen 960 Std. kommt.

Habe ich während der Schulferien auch in der Praktikumsstelle frei?

  • Lt. Jugendschutzgesetzt besteht Anspruch auf einen Jahresurlaub. Schulferien sind nicht automatisch frei wenn abzusehen ist, dass die erforderlichen Stunden nicht erreicht werden. Dann müssen evtl. Stunden in den Ferien vor- oder nachgearbeitet werden. Ansonsten kann der Urlaub auch in dieser Zeit genommen werden. Bitte sprechen Sie das im Detail mit Ihrer Praktikumsstelle ab.

Benötige ich einen Praktikumsvertrag und bekomme ich diesen von derSchule?

  • Dem Diakonie-Kolleg braucht kein Praktikumsvertrag vorgelegt werden. Wenn die Einrichtung einen Vertrag möchte, stellt diese ihn aus. Wir geben lediglich eine „Anfangsbescheinigung“ heraus, die abgestempelt und unterschrieben vom Praktikumsbetrieb an uns zurückgegeben werden muss.

Was passiert, wenn ich meine erforderlichen Stunden im Praktikum nicht erreiche?

  • Dann sind die Voraussetzungen für die Versetzung in Klasse 12 nicht erfüllt. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, bleibt hier nur die Möglichkeit, die Stunden in den Sommerferien nachzuholen (nur im Ausnahmefall) oder evtl. die Klasse 11 zu wiederholen.

 

Klasse 12

Wie bewerbe ich mich und was muss ich genau tun?

  • Siehe oben, bei Klasse 11. Zusätzlich bitte das Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (zum Beispiel Sozialassistent:in) oder das Versetzungszeugnis der FOS11 mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik beilegen. 

Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?

  • Siehe oben, bei Klasse 11.

Wieviele Tage pro Woche habe ich Schule?

  • Pro Woche findet an 5 Unterrichtstagen in Vollzeit bei 30 Unterrichtsstunden die Vorbereitung zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife statt.

Was für ein Zeugnis erhalte ich nach Abschluss der Klasse 12?

  • Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis über die allgemeine Fachhochschulreife.

Was kann ich mit der allgemeinen Fachhochschulreife später anfangen?
Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule – Beschluss der Kultusministerkonferenz  – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.  Das bedeutet, mit der Fachhochschulreife kann jeder Bildungsgang an Fachhochschulen (FH) studiert werden.  

Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns:

Berufsfachschule Sozialpädagogische:r Assistent:in (Vollzeit)

Ulrike Nadolny
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
7:30 – 14:00 Uhr
0511 554745-49

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!

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