Die wichtigsten Leistungen des Hauses:
Wir bieten einen Lebensraum, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Mahlzeiten zu wählen, sich Ihren Hausarzt auszusuchen und – je nach Wunsch bzw. je nach Bedarf – Angebote wie Friseur, Fußpflege oder Therapieangebote wahrzunehmen.
Bei uns erhalten Sie fachlich qualifizierte und stationäre Pflege und Betreuung – eingestreute Kurzzeitpflege ist ebenfalls möglich. Außerdem stellen wir folgende Leistungen für Sie bereit:
- Fachlich qualifizierte Betreuung nach § 43b SGB XI (Alltagsbegleiter)
- Regelmäßige kulturelle und soziale Angebote
- Andachten, Bibelstunden und Gesprächskreise
- Persönliche Gespräche mit unseren Seelsorgern
Das Marianne-Werner-Haus verfügt über drei Wohnbereiche mit insgesamt 68 Pflegeplätzen. Die hellen und geräumigen Einzel- und Doppelzimmer sind mit einer Standardmöblierung ausgestattet und können auf Wunsch mit eigenen Möbeln individuell eingerichtet werden. Alle Einzel- und Doppelzimmer verfügen über ein eigenes Duschbad und WC, sowie über einen eigenen Telefon- und TV-Anschluss.
Besuchsregelung im Marianne Werner-Haus
Bis auf weiteres gilt: Das Betreten des Pflegeheims ist nur gestattet, wenn ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann. Die Testung darf längstens 72 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein. Das Heim bietet Besucher*innen nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit eines PoC-Antigen-Schnelltests. (Stand: 18.01.2021)
Folgendes ist zu beachten:
- Der Hygieneplan SARS-CoV-2/COVID-19 ist strikt anzuwenden.
- Telefonische Voranmeldung bei der Pflegedienstleitung ist erforderlich.
- Jeder Besuch muss registriert werden (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchte*r Heimbewohner*in).
- Vor jedem Besuch werden Temperaturkontrollen sowie symptomatische Inaugenscheinnahmen durchgeführt.
- Zwei Besuchskontakte je Bewohner*in pro Woche sind zulässig.
- Die Besuchszeit ist auf eine Stunde pro Besuchstag begrenzt.
- 1 Besucher*in pro Bewohner*in ist zulässig.
- Der Besuch trägt während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf kein Essen mitgebracht werden.
Personen, die eine*n Bewohner*in in deren Zimmer besuchen möchten, werden durch das Hauspersonal auf dem direkten Weg zu dem/der Bewohner*in geleitet. Hier gilt:
- das Einhalten von mindestens 1,5 - 2 m Abstand zum Bewohner
- das Tragen von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz (wird durch die Einrichtung gestellt)
- die Händedesinfektion beim Verlassen des Bewohnerzimmers
Besuchsraum bei schlechtem Wetter:
- Das Treffen findet bei schlechtem Wetter in einem für Besuche konzipierten, separaten Besuchsraum statt.
- Der Besuch ist kontaktlos.
- Der Besuch trägt während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf kein Essen mitgebracht werden.
Generell gilt: Besuche bei Bewohner*innen, die sich in einer palliativen Phase befinden, sind von der Regelung ausgenommen. Besuche können in enger Absprache mit den Einrichtungen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Ebenso bei Bewohner*innen, die bettlägerig sind.